Öffnungszeiten & Nutzung
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Galerie und Studiensaal des Architekturmuseums im Architekturgebäude am Ernst-Reuter-Platz stehen Ihnen montags bis donnerstags 12–16 Uhr zur Verfügung.
Die Nutzung von Zeichnungen und anderen Materialien unserer Sammlung kann grundsätzlich nur vor Ort und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen:
Ansprechpartnerinnen:
Franziska Schilling
Claudia Zachariae
Tel.: 030 314-23116
Anfrage
Ergänzend zur Rahmenbenutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin gelten für die Nutzung von Beständen des Architekturmuseums folgende Bestimmungen:
- Jede Benutzung erfordert die schriftliche Abgabe einer Verpflichtungserklärung mit der Anerkennung der Nutzungsbedingungen und der Angabe von Gegenstand und Zweck der Benutzung. Ein neues oder verändertes Thema erfordert einen neuen Antrag.
- Vor jeder Benutzung trägt sich der Benutzer in das Benutzerbuch ein.
- Die Benutzung von Materialien aus dem Bestand des Architekturmuseums kann ganz oder teilweise versagt werden, wenn Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, Verträge mit Archivgebern, der Erhaltungszustand der Materialien oder ihr Ordnungszustand (insbesondere unbearbeitete Bestände) dies erfordern oder der Forschungszweck durch Auswertung vorliegender Publikationen und Reproduktionen erreicht werden kann.
- Zeitweilige Nutzungsbeschränkungen können sich für Materialien ergeben, die für Ausstellungen oder Publikationen vorbereitet werden.
- Der Benutzer sollte sich beim Empfang der Materialen von deren Vollständigkeit und ihrem Zustand überzeugen. Etwaige Beschädigungen sind der Aufsicht zur Kenntnis zu bringen. Hinweisen zum Umgang mit den Materialien ist Folge zu leisten.
- Die Benutzung eigener Reproduktionsgeräte ist nicht gestattet. Reproduktionen werden gegen Gebühr ausschließlich durch das Architekturmuseum bereitgestellt oder von ihm in Auftrag gegeben.
- Online bereit gestellte Abbildungen sind ausdrücklich nicht für die Veröffentlichung, online oder print, bestimmt.
- Jede Veröffentlichung von Materialien aus dem Bestand des Architekturmuseums ist genehmigungspflichtig. Sie sind im Falle der Veröffentlichung nach folgendem Muster zu zitieren:
»Architekturmuseum der Technischen Universität Berlin in der Universitätsbibliothek, Inv. Nr. ...« oder:
»Architekturmuseum TU Berlin, Inv. Nr. ...«. - Von Publikationen, die unter Auswertung von Materialien des Architekturmuseums zustande gekommen sind, ist dem Architekturmuseum unaufgefordert ein Belegexemplar oder Sonderdruck zu übersenden.
- Eine Ausleihe von Materialien aus dem Bestand des Architekturmuseums zu Ausstellungszwecken ist nur möglich, wenn wirksamer Schutz vor Verlust, Beschädigung und unbefugter Benutzung sichergestellt ist. Einzelheiten wie konservatorische Bedingungen, Transport und Versicherung werden durch einen Leihvertrag geregelt.
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Nutzungsordnung und Verpflichtungserklärung
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