Wir können Ihnen diese Abbildung nicht als direkten Download bereitstellen, weil sie noch urheberrechtlich geschützt ist.
Nach deutschem Urheberrecht halten die Rechte daran die Verfasser*innen bzw. bis 70 Jahre nach ihrem Tod deren Rechtsnachfolger*innen.
Diese Grenze wird von unserer Datenbank rechnerisch ermittelt: In diesem Fall das Jahr 2034. Grundlage dafür sind zunächst, so wir sie kennen, die Lebensdaten der Verfasser*innen (Städt. Gartenamt Kassel) - der/die architektonische Urheber*in eines Bauwerks, ebenso aber auch bildnerische Urheber*innen wie Zeichner*innen oder Fotograf*innen. Wo die Lebensdaten unbekannt sind, werden die Daten des Werkes zugrunde gelegt und 100 Jahre draufgeschlagen. Sind auch diese unbekannt, gelten als fiktiver Wert 70 Jahre ab heute.
Das kommt leider oft vor und in vielen Fällen haben wir das schon von Hand korrigiert. Sicherlich noch nicht überall: Sollten Sie auf einen solchen Fall stoßen, bitten wir Sie um Ihren Hinweis, damit wir das Bild für Sie und andere freischalten können.
Gerne stellen wir Ihnen allerdings auch urheberrechtlich noch geschützte Abbildungen für den persönlichen und wissenschaftlichen Gebrauch zur Verfügung. Voraussetzung dafür ist allerdings das Vorliegen einer rechtsverbindlichen Erklärung von Ihnen, mit der Sie sich verpflichten, die Urheberrechte zu wahren und sich vor jeder diese Rechte berührenden Nutzung mit den Urheber*innen oder deren Nachfolger*innen zu verständigen.
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